Kostenbeitrag 1 Kind in der Familie
Kostenbeitrag 2 Kinder in der Familie
Kostenbeitrag 3 Kinder in der Familie
Kostenbeitrag 4 und mehr Kinder
100 %
77 %
51 %
17 %
2,23 € je Betreuungsstunde
1,72 € je Betreuungsstunde
1,14 € je Betreuungsstunde
0,38 € je Betreuungsstunde
Die Betreuungskosten in der Kindertagespflege liegen derzeit bei 7,50 Euro pro Stunde. Sie zahlen nach Antragstellung bei Landratsamt Calw, allerdings nur einen anteiligen Kostenbeitrag. Dieser errechnet sich nach den minderjährigen Kindern in Ihrem Haushalt. Das sind mindestens 38 Cent oder maximal 2,23 Euro pro Stunde. Diese Kosten sind unabhängig vom Alter des Kindes und werden direkt an das Landratsamt gezahlt.
Sie als Eltern tragen die Kosten für die Kindertagespflege grundsätzlich selbst. Berufstätige Eltern können bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (Landratsamt Calw) einen Zuschuss beantragen. Die Betreuung von Kindern mit einem Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung (Ein- und Zweijährige) wird ebenfalls bezuschusst, auch wenn die Eltern nicht berufstätig sind. Die Bezuschussung ist unabhängig von der Höhe des Verdienstes der Eltern. Jeder bekommt die Förderung! Bei Geringverdienern und Alleinerziehenden besteht die Möglichkeit einer gänzlichen Zuzahlungsbefreiung. Der Antrag dafür ist bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu stellen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Calw.
Frau Barbara Kuhn barbara.kuhn@kreis-calw.de
Telefon: 07051 160-220
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Frau Katja Vette katja.vette@kreis-calw.de
Telefon: 07051 160-220
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Vogteistr. 42-46
75365 Calw